Montag, 06. Februar 2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von SC CONSULTING - Agentur für neue Medien und Onlinemarketing (s. Impressum)

Der Kunde erkennt die AGB's der SC CONSULTING - Agentur für neue Medien und Online-Marketing als Vertragsgrundlage an.

Er kann die aktuellen AGB's jederzeit im Internet einsehen und ausdrucken. Diese AGB´s sind Grundlage jedes Vertrages mit der Agentur.

1. Geltungsbereich, Vertragsbeginn, Laufzeit

1.1 SC CONSULTING - AGENTUR FÜR NEUE MEDIEN UND ONLINE MARKETING [s. Impressum] im folgenden nur als SC CONSULTING bezeichnet, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
SC CONSULTING ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von SC CONSULTING. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist SC CONSULTING berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

1.2 Der Vertrag kommt mit telefonischer Bestätigung und Veröffentlichung im Netz des Kundenantrags durch SC CONSULTING oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

1.3 SC CONSULTING beginnt mit den Leistungen unmittelbar vor der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.
Bei einigen Projekten ist Vorkasse vorausgesetzt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, insbesondere also aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von SC CONSULTING oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.

1.4 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von SC CONSULTING mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Spätestens mit der Erstbenutzung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SC CONSULTING an.

1.5 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann SC CONSULTING das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

1.6 Zahlt der Kunde die vereinbarte Leistung nicht, so ist diese mit Verzugszins einzuklagen.

1.7 Unberührt bleibt stets das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SC CONSULTING insbesondere vor, wenn
- der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;
- der Kunde sein zum Lastschriftverfahren benanntes Konto auflöst oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft, ohne zugleich eine Einzugsermächtigung für ein anderes Konto zu erteilen;
- der Kunde schuldhaft oder fortgesetzt gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten verstößt.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist SC CONSULTING berechtigt, den Zugang sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen zu löschen.

1.8 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.

2. Verfügbare Inhalte

2.1 Die von SC CONSULTING im Rahmen des SC CONSULTING Kunden-Server zugänglich gemachten Inhalte, Bild- und Tonmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die - auch auszugsweise - Reproduktion, Übersetzung sowie sonstige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch SC CONSULTING oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

2.2 SC CONSULTING kann die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte nicht garantieren. SC CONSULTING ist insbesondere für Inhalte, die nicht auf SC CONSULTING eigenen Servern liegen, nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

2.3 Die Inhalte von Gästebüchern Foren, Chats und Verkündigungen geben nur die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. Der Verfasser eines Beitrages in einem Gästebuch, Forum oder Chat überträgt SC CONSULTING automatisch das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an seinem Beitrag bzw. seinen Beiträgen.

2.4 SC CONSULTING ist berechtigt, Teile von Internet-Präsenzen zu sperren, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.

3. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

3.1 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Internet-Präsenz produzierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von SC CONSULTING nicht verlangen.

3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Form, der Inhalte oder der verfolgte Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen geltendes Deutsches Recht, nicht gegen gesetzliche Verbote, nicht gegen die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 ( in Worten: zehntausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. SC CONSULTING übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber SC CONSULTING auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Kunde stellt SC CONSULTING von etwaigen Schäden bzw. Ansprüchen Dritter frei, die aus Beiträgen resultieren, die durch seine Internet-Präsenz produziert wurden.

3.3 SC CONSULTING übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, SC CONSULTING kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet SC CONSULTING nur bei Vorsatz.

3.4 SC CONSULTING überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

3.5 SC CONSULTING behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. SC CONSULTING behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
3.6 Sollte SC CONSULTING aus in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen angegebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber SC CONSULTING leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die SC CONSULTING zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

3.7 Der Kunde stellt SC CONSULTING von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Internet-Präsenz des Kunden haben.

4.Gewährleistung

4.1 SC CONSULTING gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 90% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von SC CONSULTING liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

SC CONSULTING übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von SC CONSULTING für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

4.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat SC CONSULTING bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

4.3 SC CONSULTING ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten vorzunehmen, auch wenn dadurch die Erreichbarkeit des Systems eingeschränkt werden sollte.

5. Nutzungsentgelte für die Internet-Präsenz

5.1 Die Nutzung der SC CONSULTING Internet-Präsenz erfolgt zu den, auf der Homepage von SC CONSULTING ausgewiesenen Tarifen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses, d. h. der bestätigten Registrierung der Internet-Präsenz. Er endet nach Wahl von SC CONSULTING am letzten Tag des Vertragsjahres bzw. an dem gleichen Tag jedes folgenden Vertragsjahres.

5.2 SC CONSULTING stellt seine Leistungen einmalig in Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt im voraus Post oder E-Mail an den Kunden der
SC CONSULTING Internet-Präsenz. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5.3 Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Abbuchung. Der Kunde ermächtigt SC CONSULTING, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf die einmalige Abbuchung. Die Entgelte werden jeweils im voraus für den vereinbarten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, werden mit Erbringung der Leistung oder aber vor Erbringung der Leistung eingezogen. Wird keine Abbuchung vereinbart, gilt Vorkasse als vereinbart.
Im Falle von Rücklastschriften berechnet SC CONSULTING eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 pro Lastschrift zzgl. der für SC CONSULTING angefallenen Bankgebühren.

5.4 Im Verzugsfall ist SC CONSULTING berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren.

5.5 SC CONSULTING ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung oder per E-Mail nach Ablauf zu erhöhen.

5.6 Gegen Forderungen von SC CONSULTING kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

6. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

6.1 Die Benutzung der von SC CONSULTING bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität von Software.

6.2 Mängel und Störungen sind SC CONSULTING unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für Störungen in den Leitungsnetzen ist SC CONSULTING nicht verantwortlich und nicht haftbar.

6.3 SC CONSULTING haftet nur für Schäden, die von SC CONSULTING, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. SC CONSULTING leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft: in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf € 2.500,00 pro Schadensfall, insgesamt auf € 5.000,00 aus dem gesamten Vertrag oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt SC CONSULTING unbenommen. Die gesetzliche Haftung von SC CONSULTING bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.4 Die Benutzung des SC CONSULTING-Internet-Services erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 8.4 . Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über den SC CONSULTING Internet-Service laden bzw. aktivieren lassen.

6.5 SC CONSULTING haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von SC CONSULTING oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 8.2 besteht.

6.6 SC CONSULTING haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.

7. Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TDG).

8. Datenschutz

8.1 SC CONSULTING weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist gespeichert werden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SC CONSULTING auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen.

8.2 SC CONSULTING wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. SC CONSULTING wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als SC CONSULTING verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

8.3 SC CONSULTING weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Jegliche Vertragsänderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

9.2 SC CONSULTING ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. SC CONSULTING ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

9.3 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von SC CONSULTIN G, ein Gesellschafterwechsel oder eine Änderung der Rechtsform der Firma SC CONSULTING begründen kein Sonderkündigungsrecht.

9.4 SC CONSULTING behält sich das Recht vor, zur Erbringung der Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, um Lieferungen und Leistungen zu verbessern.

9.5 Für die von SC CONSULTING auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

9.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist immer der Sitz von SC CONSULTING.

10. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende rechtswirksamer Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt, sollte der Vertrag unvollständig sein.

STAND JUNI 2006

 

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